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Tipps:
So verbessern Sie Ihre Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Teilzahlungsvergleich:
Den Spatz in der Hand behalten: Warten Sie nicht, bis Sie vollkommen pleite sind und nichts mehr
anzubieten haben. Ein vorteilhafter Vergleich wird natürlich nur gelingen, wenn ein Budget zur
Verfügung steht, das wir den Gläubigern anbieten können.
Keine Alleingänge: Überlegen Sie, was die Gläubiger mehr beeindruckt: Ihr eigener Briefkopf oder
der eines anerkannten Rechtsanwalts und Entschuldungs-Profis? Mit Verlaub: Sie besitzen weder die
Erfahrung was machbar ist, noch sehen Sie sich dazu in der Lage, Teilzahlungsvergleichsverträge
ohne "Eigentor-Gefahr" zu formulieren.
Einen Profi beauftragen: Im Alleingang kommen Sie also nicht weit. Bedenken Sie, dass Ihre
Gegenspieler zumeist Anwaltskanzleien oder Inkassobüros sind. Also Profis, die den ganzen Tag
nichts anderes tun, als arme Schuldner weichzuklopfen. Wie wollen Sie da im Alleingang bestehen?
Stellen Sie Ihren Gläubigern deshalb einen gleichwertigen Gegner gegenüber. Das Honorar hierfür
holt er über besonders vorteilhafte Vergleichsbedingungen allemal wieder rein.
Besser Einmalzahlung als Ratenzahlung: Teilzahlungsvergleiche lassen sich weitaus erfolgreicher
abschließen, wenn den Gläubigern eine Einmalzahlung angeboten wird. Ratenzahlung oder eine
Kombination aus Einmal- und Ratenzahlung ist zwar ebenfalls möglich, wenn irgendwie machbar,
sollte ein Angebot per Einmalzahlung aber stets bevorzugt werden...
Anzahl der Gläubiger: Je weniger Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden müssen,
desto besser stehen die Aussichten auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich.
Frust der Gläubiger: Sie müssen den Gläubigern beweisen, dass Sie über keinerlei pfändbares
Vermögen verfügen. Dies erfolgt entweder anhand einschlägiger Unterlagen oder Sie haben bereits die
Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dann ist es amtlich, dass Sie pleite sind.
Quote richtig anbieten: Wenn Sie den Vergleich per Einmalzahlung erwirken wollen, wäre es tödlich,
wenn Sie sagen, dass das Geld von Ihnen selbst kommt. Ein "pfiffiger" Gläubiger würde diesen Betrag
sofort pfänden! Deshalb brauchen Sie Sponsor, der das Geld zur Verfügung stellt. Die Pfändbarkeit der
Vergleichssumme muss mit ausgefeilten Vertragsklauseln abgesichert werden.
Gemeinsam in die Zange nehmen: Wenn es vorkommt, dass am Ende der Vergleichsverhandlungen ein
besonders hartnäckiger Gläubiger übrigbleibt, sollten wir diesen gemeinsam in die Zange nehmen.
Die Erfahrung zeigt, dass in diesen Fällen eine Teamarbeit zwischen Mandant und Anwalt besonders
wirksam ist.
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